Satzung

Die Gründerversammlung hatte am 15. Juli 1980 gemäß § 25 im BGB folgende Satzung beschlossen:

 

1.1   Name und Zweck des Vereins

Der Edelkatzen-Züchter-Verband Südwest setzt sich zum Ziel, die Zucht, Haltung und Verbreitung von Edelkatzen aller Rassen zu fördern und zu pflegen.

1.2   Sitz des Vereins

Der Edelkatzen-Züchter-Verband Südwest hat seinen Sitz in 66953 Pirmasens und wurde am 23.09.1980 in das Vereinsregister von Pirmasens unter dem Aktenzeichen VR 20851 eingetragen.

1.3 Mitgliedschaft

Der Eintritt in den Verein ist auf schriftlichen Antrag beim Vorstand jederzeit möglich, kann jedoch auch abgelehnt werden, ohne dem Antragsteller Ablehnungsgründe mitteilen zu müssen.
Mit dem Eintritt erkennen die Mitglieder die Satzung, sowie die dazugehörigen Richtlinien als verbindlich an.
Als Aufnahmegebühr ist der Jahresbeitrag zu entrichten. Der Austritt aus dem Verein ist jederzeit und mit sofortiger Wirkung möglich. Gezahlte Beiträge werden nicht rückerstattet.
Der Verein kann einem Mitglied mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn einer der folgenden Gründe vorliegt:
– Vereinsschädigendes Verhalten
– Nichtzahlung von fristgerechten Beiträgen oder sonstigen Gebühren
– bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Haltungs- und Zuchtrichtlinien
Dem auszuschließenden Mitglied werden die Gründe seiner Kündigung durch den Vorstand schriftlich mitgeteilt.

1.4 Vorstand

Der Vorstand setzt sich zusammen aus dem 1. und 2. Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassenwart. Auf Beschluss kann der 1. und 2. Vorsitzende das Amt des Schriftführers oder des Kassenwarts zusätzlich übernehmen. Der Vorstand wird jeweils für drei Jahre gewählt.

1.5 Mitgliederversammlung

Im 1. Quartal jeden Jahres ist durch den Vorstand (vertreten durch den 1. Vorsitzenden) eine ordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Einladungen, wenn gewünscht, ergehen an alle Mitglieder schriftlich oder telefonisch, mit Angabe der Tagesordnung. Schriftlich eingebrachte Wünsche der Mitglieder zur Tagesordnung sind zu berücksichtigen. Die Frist zwischen Einladung und Versammlung beträgt eine Woche.

1.6 Protokolle und Beurkundung der Beschlüsse

Vor jeder Sitzung ist ein schriftliches Protokoll durch den Schriftführer anzufertigen. Beschlüsse sind mit Angabe der Ja-/Neinstimmen und Enthaltungen festzuhalten. Die Niederschrift ist jeweils in der nächsten Sitzung zu verlesen und von 2 Mitgliedern zu unterzeichnen.

1.7 Registrierung der Edelkatzen

Der Verein registriert alle Edelkatzen der Mitglieder in einem gemeinsamen Zuchtbuch und stellt Stammbäume für die aus registrierten Edelkatzen gezüchteten Jungtiere aus. Der Zuchtwart des Vereins führt das Zuchtbuch. Er erstattet der Mitgliedsversammlung jährlich Bericht über die Zuchtarbeit des Vereins.

 

 

 

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