Zuchtrichtlinien

Voraussetzung für die Eintragung in die Zuchtbücher

 

3.1

Jeder Züchter muss beim Verband einen Zwingernamen beantragen und sollte bei Einreichung mehrere vorschlagen. Schon vorhandene Zwingernamen werden vom EZVSW kostenlos übernommen.
Die im Zwinger des Züchters geborenen Katzen erhalten alle den entsprechenden Zwingernamen, Die Rufnamen wählt der Züchter bei Meldung eines Wurfes selbst aus und dürfen nach Eintragung in das Zuchtbuchamt nicht mehr verändert werden. Rufnamen sollen sich innerhalb von 7 Jahren nicht wiederholen.

3.2

Zur Zucht dürfen nur Kater und Katzen verwendet werden, die aus Zuchtverbänden stammen und Stammbäume besitzen.

3.3

Tiere die angeborene Anomalien oder genetische Defekte aufweisen, sind von der Zucht ausgeschlossen. Eine Ausnahmegenehmigung kann vom Zuchtausschuss eingeholt werden.

3.4

Die Zuchttiere müssen gesund und parasitenfrei sein, sowie über einen vollständigen Impfschutz gegen Katzenseuche und -schnupfen verfügen.

3.5

Es wird empfohlen nur Tiere für die Zucht einzusetzen die auf einer Ausstellung in der offenen Klasse mindestens ein Vorzüglich errungen haben.

3.6

Die Verpaarung von Vollgeschwistern bedarf der Genehmigung des Zuchtausschuss und ist vor der Deckung zu begründen. Die daraus entstandenen Jungtiere erhalten nur Stammbäume, wenn der Zuchtbuchstelle ein tierärztlicher Bericht vorliegt, in dem die Jungtiere für gesund befunden wurden. Gleiches gilt für Jungtiere, die nur 9 oder weniger von den 14 Ahnen in den ersten drei Generationen aufweisen.

3.7

Rückkreuzungen auf ein Elternteil, das jedoch nicht selbst ein Nachkomme einer Rückkreuzung sein darf, sind erlaubt. Die aus dieser Verpaarung stammenden Jungtiere müssen mindestens 10 verschiedene Ahnen in den ersten drei Generationen aufweisen und dürfen nicht wieder rückgekreuzt werden.

3.8

Ohne nachvollziehbaren und genehmigten Grund vom Verband werden keine Tiere zur Zucht zugelassen, die keine Vorfahren nachweisen können, auch nicht dann, wenn sie erfolgreich in der Novizenklasse gerichtet wurden. Ausgenommen sind Tiere, die der Rasseerhaltung bzw. der Genpoolerweiterung dienen und unter Punkt 3.10 aufgeführt sind.

3.9

Rassekreuzungen sind verboten, ausgenommen sind Verpaarungen die einem bestimmten Zuchtziel dienen und vom Verband genehmigt wurden.

3.10

Ohne Genehmigung dürfen folgende Rassen verpaart werden:

Abessinier x Somali
Exotic Shorthair x Perser bzw. Himalayan (Colourpoint);
Britisch Kurzhaar x Britisch Langhaar;
Sibirische Waldkatze x Neva Masquarade;
Orientalisch Kurzhaar, Siamese x Balinese, Javanese (Mandarin);
Scottish/Highland Fold x Britisch Kurz-/Langhaar, American Shorthair;
Selkirk Rex x Exotic Shorthair, Perser, Britisch Kurz-/Langhaar, American Shorthair;

Folgende Rassen dürfen mit rasselosen Katzen (Hauskatzen) verpaart werden:

German Rex
Europäisch Kurzhaar (auch Keltisch Kurzhaar genannt)
Jedoch sollte beachtet werden, dass in diesen Rassen weder Chocolate-, Cinnamon- oder Point-Varianten anerkannt sind.

3.11

Verboten sind folgende Verpaarungen:

Scottish/Highland Fold x Scottish/Highland Fold;
Weiß x Weiß, Harlekin & Van

3.12

Unzweckmäßige Verpaarungen sind:

Orangeäugige x grünäugige Farbschläge;
Weiß x Bicolour

3.13

Da einige Rassen und/oder weiße Katzen in manchen Bundesländern unter dem §11 des Tierschutzgesetzes fallen, jedoch unter bestimmten Voraussetzungen gezüchtet werden dürfen, sind Mitglieder die diese Rassen bzw. Farbe züchten verpflichtet, sich selbst bei ihrem zuständigen Veterinäramt zu erkundigen.

Zuchtkatze

3.14

Zuchtkatzen dürfen erst ab dem 10.Monat eingedeckt werden. Erfolgt eine Deckung vor dem 10.Monat, so ist eine tierärztliche Bescheinigung vorzulegen, die das Frühdecken aus medizinischer Sicht befürwortet.

3.15

Jede Zuchtkatze darf nicht mehr als 3 Würfe innerhalb von 24 Monaten aufziehen, jedoch darf sie höchstens 2 Würfe innerhalb 12 Monaten gebären. Eine Deckung darf frühestens 4 Monate nach der Geburt des letzten Wurfes erfolgen. Erfolgt eine Deckung vor 4 Monaten, so ist auch hier eine tierärztliche Bescheinigung vorzulegen, die das Frühdecken aus medizinischen Gründen befürwortet. Katzen die nur ein oder zwei Jungtiere zur Welt brachten, dürfen 3 Monate nach der Geburt des letzten Wurfes belegt werden.

3.16

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Thema von Anders Norén